Bevor Du das Lernfahrgesuch beim Strassenverkehrsamt einreichen kannst, musst Du den Nothilfekurs absolvieren.
Falls Du bereits im Besitz eines Nothelferausweises bist, ist
dieser ab Ausstellungsdatum 6 Jahre gültig.
Fülle das Lernfahrgesuch (siehe Downloads) vollständig und wahrheitsgetreu aus und gehe Sie damit zu einem Optiker oder Augenarzt, um den Sehtest zu machen und eintragen zu lassen. Anschliessend mit dem ausgefüllten Anmeldeformular, Nothilfeausweis, einem farbigen Passfoto und der Identitätskarte
oder dem Pass persönlich beim Strassenverkehrsamt oder der Einwohnerkontrolle Deines Wohnortes vorbeigehen. Das Gesuch kannst Du frühestens 1 Monat vor dem 18. Geburtstag stellen.
Nach erfolgter Anmeldung erhältst Du eine Bestätigung mit PIN-Code, mit dem Du Dich an die Theorieprüfung anmelden kannst.
Damit Du Dich optimal auf die Theorieprüfung vorbereiten kannst, empfiehlt sich mein Theoriekurs mit dem Du die Möglichkeit hast, an vier Abenden
das theoretische Wissen zu erlenen und unbegrenzt viele Fragebogen zu lösen.
Eine solide theoretische Grundlage spart Fahrstunden!
Nach bestandener Theorieprüfung erhältst Du den Lernfahrausweis.
Der Lehrnfahrausweis ist 24 Monate gültig.
Sinnvoll ist es, denn VKU möglichst zu Beginn der Fahrausbildung zu absolvieren.
Im Kurs kann ich Dir wertvolles Wissen für das praktische Fahren vermitteln.
Ich empfehle Dir die ersten Fahrstunden auf jeden Fall beim Fahrlehrer in Angriff zu nehmen. Denn falsch gelernte Bewegungsabläufe
können nur mit erhöhtem Zeitaufwand umgeschult werden.
Erst wenn Du das Fahrzeug wirklich im Griff hast und Dich im Strassenverkehr
wohl fühlst, kannst Du die erlernten Fähigkeiten privat üben.
Um die praktische Führerprüfung zu bestehen, braucht es heute mehr den je.
Trotz diesen hohen Anforderungen, hast Du mit einer seriösen und umfangreichen Fahrausbildung gute Erfolgschancen die Führerprüfung souverän zu bestehen.
Bei positivem Ergebnis erhältst Du einen auf drei Jahren
befristeten Führerausweis mit Weiterbildungspflicht.
Wie überall im Leben hat man auch beim Autofahren nie ausgelernt.
Es macht Sinn die obligatorischen Weiterbildungstage möglichst rasch zu absolvieren.
Deine fahrerischen Fähigkeiten werden weiter gefestigt und vertieft.
Auch der Erfahrungsaustausch zwischen den Neulenkern
ist dabei ein wichtiger Aspekt.
Ca. 1 Monat vor Ablauf der 3 Jahresfrist reichst Du die Bestätigungen der WAB-Kurse
beim Strassenverkehrsamt ein und erhältst dann rechtzeitig
einen unbefristeten Führerausweis.
Fahrschule Fellner, Dorfstrasse 89, 8954 Geroldswil, Telefon 079 433 38 04, Mail: is.fellner@sunrise.ch
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